Bundeskabinett Höhere Strafen für Gaffen und Upskirting

Berlin · Das Bundeskabinett geht strenger gegen Täter vor, die Fotos am Unfallort oder unter den Rock machen.

Die Bundesregierung will schärfer gegen Gaffer an Unfallstellen und gegen das sogenannte Upskirting – das Fotografieren oder Filmen unter Röcke – vorgehen. Das Kabinett beschloss dafür am Mittwoch einen Gesetzentwurf.

Bisher gilt das Upskirting – bei dem Täter mit Selfie-Sticks und Smartphone auf Rolltreppen, Gehwegen oder in Treppenhäusern Fotos und Filme unter Röcke oder Kleider machen – meist als Ordnungswidrigkeit. Es wird nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt. Nun kann auch die Aufnahme strafbar werden; gleiches gilt für Fotos ins Dekolleté. „Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Häufig würden diese Fotos in Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben. Zahllose Betroffene hätten sich an sie gewandt. Zwei junge Frauen hatten eine Online-Petition gestartet, um Up­skirting unter Strafe zu stellen. Mehr als 100 000 Unterzeichner schlossen sich an.

Ebenfalls beschloss das Kabinett, Strafen für Gaffer zu verschärfen, die bei Unfällen Fotos machen. Unfall-Tote zu filmen oder zu fotografieren soll künftig mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Bislang schützt das Strafrecht nur Lebende vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet.

Solche Bilder, um die es in beiden Fällen geht, tauchen inzwischen immer häufiger auf, weil Handykameras allgegenwärtig sind und die Anonymität des Internets die Hemmschwelle für eine Verbreitung senkt.

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