Justizdrama nimmt nach 13 Jahren ein Ende

Karlsruhe. Etwas verloren irrte Harry Wörz durch den Vorraum des Bundesgerichtshofs, sichtlich erschöpft. Viereinhalb Jahre lang saß er unschuldig in Haft. Mehr als 13 Jahre lang dauerte das Justizdrama. In einem der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre ist der Angeklagte Wörz nun endgültig freigesprochen worden

 Harry Wörz ist nach 13 Jahren wieder ein freier Mann. Foto: dpa

Harry Wörz ist nach 13 Jahren wieder ein freier Mann. Foto: dpa

Karlsruhe. Etwas verloren irrte Harry Wörz durch den Vorraum des Bundesgerichtshofs, sichtlich erschöpft. Viereinhalb Jahre lang saß er unschuldig in Haft. Mehr als 13 Jahre lang dauerte das Justizdrama. In einem der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre ist der Angeklagte Wörz nun endgültig freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern den Freispruch des Landgerichts Mannheim bestätigt.

Der heute 44 Jahre alte Installateur aus dem Raum Pforzheim ist nicht mehr verdächtig, seine frühere Ehefrau 1997 bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Das Opfer, eine Polizistin, ist seit der Tat hirngeschädigt und ohne Sprachvermögen. Das Publikum in Karlsruhe applaudierte nach dem Freispruch. Wörz steht jetzt für die unschuldig abgesessene Haftstrafe eine Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag zu.

Der im Gerichtssaal anwesende Wörz richtete in einer ersten Stellungnahme schwere Vorwürfe an die Pforzheimer Polizei, die "bei der Arbeit richtig gepfuscht beziehungsweise entlastende Beweise zurückgehalten" habe. Deshalb wurden ihm 13 Jahre seines Lebens geraubt. Obwohl nach der Tat sowohl Wörz als auch der Geliebte der Frau, ein Polizist, verdächtig waren, gab es bei den Ermittlungen schwere Versäumnisse. Der Tatort wurde nicht versiegelt, sodass Spuren verwischt wurden. Die Fahrzeuge der beiden verdächtigen Männer wurden nicht auf Restwärme geprüft, wodurch zweifelsfrei hätte geklärt werden können, ob einer von ihnen in der Nacht gefahren war. Dagegen fand man am Tatort die Fingerabschnitte zweier Plastikhandschuhe mit Spuren von Wörz. Diese Handschuhe trug der Ex-Ehemann aber häufig bei Gartenarbeiten.

Armin Nack, Vorsitzender Richter des 1. Strafsenats, sagte gestern: "Der Senat hält die Zweifel des Landgerichts an der Täterschaft des Angeklagten Harry Wörz für begründet." So habe das Landgericht Mannheim kein Motiv von Wörz feststellen können.

 Harry Wörz ist nach 13 Jahren wieder ein freier Mann. Foto: dpa

Harry Wörz ist nach 13 Jahren wieder ein freier Mann. Foto: dpa

Dagegen habe der Liebhaber sich zwischen seiner Ehefrau und dem Opfer nicht entscheiden können und sei mehrfach hin- und hergezogen. Der BGH sage nichts zur möglichen Täterschaft des damaligen Liebhabers des Opfers. Es gelte die Unschuldsvermutung. Der Verdacht gegen ihn müsse in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Das Landgericht Mannheim hatte im Oktober 2009 festgestellt, dass er deutlich verdächtiger sei als Wörz.

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