Was Verbraucher wissen müssen Das ändert sich alles im Juni 2023
Service · Der Juni 2023 bringt wieder einige Änderungen mit sich: 18-Jährige haben nun Anspruch auf einen Kulturpass und das Ende der Corona-Warnapp ist besiegelt. Was sonst neu ist – ein Überblick.
Der Juni 2023 steht vor der Tür. Mit diesen Änderungen können Bürgerinnen und Bürger im Juni rechnen:
Aus für Corona Warn-App
Im Juni 2023 wird die Corona-Warn-App in einen Ruhemodus versetzt. Darüber informierte die Bundesregierung online. Eine Warnung anderer durch die App war ohnehin nur noch bis Ende April möglich. Jetzt geht sie komplett in den Ruhemodus über.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die App automatisch von den Endgeräten gelöscht wird. Die Impfzertifikate werden weiter in der App verfügbar sein. Die App soll aber ab dem 1. Juni 2023 nicht mehr in den Appstores von Apple und Google verfügbar sein. Nutzerinnen und Nutzern, die die App löschen möchten, rät die Bundesregierung, ihre Impfzertifikate oder Tagebucheinträge zu sichern.

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Kulturpass für 18-Jährige
„Wir wollen den Weg in die Kultur öffnen“, sagt Kulturstaatsministerin Roth, deshalb sollen alle Jugendlichen, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, ab Juni ein Budget von 200 Euro bekommen, um bei lokalen Kulturanbietern einzukaufen. Das berichtet die Bundesregierung auf ihrer Webseite.
Das Budget soll unter anderem für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzt werden können. Um den Pass zu nutzen, müssen Jugendliche sich für den Kultur Pass registrieren. Die Registrierung wird dann anhand des Online-Ausweis-Verfahren geprüft.
Baukindergeld wird ersetzt
Das Baukindergeld, das bereits Anfang 2023 nicht mehr beantragt werden konnte, da die Fördermittel ausgegangen sind, hat nun einen Nachfolger. Ab Juni 2023 sollen Familien zinsverbilligte Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen, um sich damit ein Eigenheim finanzieren zu können.
Die Bedingung: das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 60 000 Euro, plus 10 000 Euro pro Kind, nicht überschreiten. Dafür gebe es zinsverbilligte Kredite von 140 000 bis maximal 240 000 Euro. Pro Jahr stünden für das Förderprogramm 350 Millionen Euro zur Verfügung, das hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz angekündigt.
Schlussabrechnung für Corona-Hilfen
Für Unternehmen gibt es am 30. Juni eine wichtige Deadline: Die Abgabe der Schlussabrechnung für empfangene Corona-Hilfen. Das gilt laut Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für alle Unternehmen, die die eine der Corona-Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe I bis IV, sowie Novemberhilfe und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte beantragt haben.
Antragstellende, die einen Direktantrag auf Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe gestellt haben, seien allerdings grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Schlussabrechnung verpflichtet.
Änderung der Fahrgastverordnung
Ab dem 7. Juni gelten neue Rechte für Bahnfahrer. Vorher gab es bei Verzögerungen von mehr als einer Stunde einen Teil des Preises zurück. Nun spielt auch der Grund der Verzögerung eine Rolle: Kommt der Zug durch sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ mehr als eine Stunde zu spät im Zielbahnhof an, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung mehr.
Unter diese „außergewöhnlichen Umstände“ fallen Unwetter, Naturkatastrophen. Die zu erwartenden Verspätungen aufgrund von jährlichen Herbststürmen oder Schneefall sollen laut der Verordnung jedoch nicht darunter fallen. Betroffen seien nur „außergewöhnliche“ Naturkatastrophen.