Jobcenter-Mord: Täter bekommt lebenslang

Düsseldorf. Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss muss als Mörder lebenslang in Haft. Der Arbeitslose hatte seine Sachbearbeiterin vor einem halben Jahr in deren Büro angegriffen und die 32-jährige Mutter mit einem Fleischermesser erstochen. Die Tat sei ein heimtückischer Mord, befand das Düsseldorfer Landgericht am Freitag

 Der Angeklagte Ahmed S. (rechts, mit einer Jacke über dem Kopf) spricht im Gerichtssaal mit einer Dolmetscherin. Foto: Naupold/dpa

Der Angeklagte Ahmed S. (rechts, mit einer Jacke über dem Kopf) spricht im Gerichtssaal mit einer Dolmetscherin. Foto: Naupold/dpa

Düsseldorf. Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss muss als Mörder lebenslang in Haft. Der Arbeitslose hatte seine Sachbearbeiterin vor einem halben Jahr in deren Büro angegriffen und die 32-jährige Mutter mit einem Fleischermesser erstochen. Die Tat sei ein heimtückischer Mord, befand das Düsseldorfer Landgericht am Freitag. Die Verteidiger kündigten an, das Urteil anzufechten und beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

Der 52-Jährige war am 26. September 2012 mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er ihr unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Des Deutschen kaum mächtig, habe er Tage zuvor eine Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag gesehen hatte. "Der Angeklagte verstand weder genau was, noch warum er unterschreiben sollte", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Er habe die Erklärung schließlich auf Drängen eines anderen Sachbearbeiters unterschrieben, die nur die Weitergabe der Daten an potenzielle Arbeitgeber regeln sollte.

Am Tattag hatte der 52-Jährige dann die Urheber des vermeintlichen Datenhandels "zur Verantwortung ziehen" wollen, so das Gericht. Vergeblich habe der Bruder des 2001 aus Marokko eingewanderten Landwirts noch versucht, ihn zu beruhigen und von der "fixen Idee" des Datenmissbrauchs abzubringen. Einer der vier Stiche durchbohrte den Körper der 32-Jährigen vollständig. Der Vater von fünf Kindern hatte die Bluttat zwar gestanden, aber eine Tötungsabsicht vehement bestritten. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem IQ von 74 attestiert. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort