Jecken leben bei Umzügen gefährlich

Koblenz. Veranstalter von Karnevalsumzügen müssen nicht gegen jeden denkbaren Unfall Vorsorge treffen.

Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) hervor. Eine Frau wurde 2011 beim Mainzer Rosenmontagsumzug von einem Festwagen verletzt und forderte Schmerzensgeld. Die Klage hatte das Landgericht Mainz abgelehnt. Im Berufungsverfahren stellte das OLG fest, dass eine "lückenlose Überwachung zum Ausschluss jeglichen Risikos für Umzugsteilnehmer und Zuschauer nicht geschuldet" sei.

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