Ist Berliner U-Bahn-Schläger nur vermindert schuldfähig?

Berlin. Der 18-jährige U-Bahn-Schläger aus Berlin war bei seinem Angriff auf einen Fahrgast im U-Bahnhof Friedrichstraße möglicherweise nur vermindert schuldfähig. "Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Steuerungsfähigkeit wegen des Alkoholkonsums erheblich vermindert gewesen sein könnte", erklärte eine Fachärztin am Dienstag vor dem Berliner Landgericht

Berlin. Der 18-jährige U-Bahn-Schläger aus Berlin war bei seinem Angriff auf einen Fahrgast im U-Bahnhof Friedrichstraße möglicherweise nur vermindert schuldfähig. "Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Steuerungsfähigkeit wegen des Alkoholkonsums erheblich vermindert gewesen sein könnte", erklärte eine Fachärztin am Dienstag vor dem Berliner Landgericht. Die angenommenen Blutwerte von mehr als drei Promille "sprechen für eine deutliche Intoxikation", stellte die Expertin fest. Eine Blutprobe liegt jedoch nicht vor, weil der Schüler sich erst einen Tag später stellte. Für eine Persönlichkeitsstörung zur Tatzeit fand sie indes keine stichhaltigen Anhaltspunkte. Die Gutachterin empfahl, wegen Reifeverzögerungen das Jugendrecht anzuwenden. Der 18-jährige Gymnasiast hatte den brutalen Angriff vom Ostersamstag auf sein zufällig gewähltes Opfer gestanden. Der Schüler hatte einen damals 29-Jährigen Handwerker im U-Bahnhof Friedrichstraße mit einer Flasche niedergeschlagen. Dann misshandelte er sein reglos am Boden liegendes Opfer mit vier Fußtritten gegen den Kopf. Dem Gymnasiasten wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Seine Tat hatte der Angeklagte selbst als "Schweinerei" bezeichnet, für die es keine Entschuldigung gebe. dpa

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