In Europa schützen Landesgrenzen immer noch vor Knöllchen
Brüssel · Straflosigkeit bei Tempo-Sünden und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte eigentlich seit 2015 der Vergangenheit angehören. Doch die Hälfte der reisenden Verkehrssünder kam im vorigen Jahr ungeschoren davon, bilanziert die EU-Kommission in ihrem ersten Bericht zum grenzüberschreitenden Datenaustausch im Verkehrsbereich. Entwarnung für Autofahrer im Urlaub oder auf Geschäftsreise bedeutet das nicht: Die Kommission sieht beim "EU-Knöllchen" zwar Anlaufschwierigkeiten, schlägt aber bereits eine Ausweitung vor.
2015 seien "schätzungsweise 50 Prozent der erfassten Straßenverkehrsvergehen, die durch Personen mit Auslandswohnsitz begangen wurden, nicht untersucht" worden, heißt es in dem Bericht. Die Gründe dafür seien vor allem eine verzögerte oder unzureichende Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht sowie "das Fehlen von gegenseitiger Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten". Defizite sieht Brüssel gerade bei der Durchsetzung von Strafzetteln, wenn sich die Fahrzeughalter nach Zustellung des "EU-Knöllchens" weigern zu zahlen: Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Eine abschreckende Wirkung werde das EU-Verfahren aber nur entfalten, wenn das Problem mit den Zahlungsverweigerern gelöst werde, so die Kommission.
Die EU hatte jahrelang über das abgestimmte Vorgehen gegen Verkehrssünder außerhalb ihrer Heimatländer verhandelt. 2015 mussten die meisten Mitgliedstaaten die übernehmen, die Behörden Zugriff auf die Kraftfahrzeugregister aller EU-Länder gewährt. Nur Großbritannien, Irland und Dänemark bekamen zwei Jahre länger Zeit.