Imbissbetreiber verlieren kuriosen Bratwurststreit

Rodaborn · Seit Jahren tobt ein kurioser Streit um den Verkauf von Bratwürsten auf einem Parkplatz an der A9 in Thüringen. Nun hat das Verwaltungsgerichts Gera entschieden: Der Bratwurstverkauf ist rechtswidrig. Für den Verkauf an einer Raststätte an der A9 über einen Zaun hinweg sei eine Konzession oder Sondernutzungsgenehmigung nötig - beides fehle, entschied das Gericht gestern bei einer Verhandlung im thüringischen Rodaborn (Az: 3 K 649/14 Ge). Weil ein Zaun den Autobahnparkplatz von dem historischen Rasthaus Rodaborn trennt, hatten die Imbissbetreiber seit Jahren Würste und Getränke darüber hinweg verkauft. Das hatte der Freistaat Thüringen auf Druck des Bundes 2013 untersagt und ein Zwangsgeld von 2000 Euro angedroht. Dagegen waren die Betreiber in Widerspruch gegangen und der Fall landete vor Gericht.

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Verkauf aber vorerst noch weitergehen. Betreiberin Christina Wagner gab sich nach dem Urteil kämpferisch. "Auf alle Fälle" werde sie weiter Bratwürste verkaufen, sagte sie. Sie wolle das Urteil prüfen und dann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen.

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