In Brunnenschacht gefallenes Kind Tod von Julen: Finca-Besitzer erhält Bewährungsstrafe

Málaga · Die juristische Aufarbeitung der Tragödie um den in einem südspanischen Brunnenschacht gestorbenen zweijährigen Julen ist abgeschlossen. Der einzige Angeklagte – der Finca-Besitzer, auf dessen Grundstück das Unglück im Januar 2019 passierte – ist am Dienstag zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden.

Das zuständige Gericht in Málaga bestätigte damit eine außergerichtliche Einigung, die die Anwälte des Mannes am Montag mit der Nebenklage erreicht hatte, die die Eltern Julens vertrat. Dem Finca-Besitzer wurde vorgeworfen, das illegal auf der Suche nach Wasser gebohrte Loch, in das Julen gestürzt war, nicht gesichert und somit höchst fahrlässig gehandelt zu haben. Etwa 50 Zeugen sollten vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft wollte drei Jahre Haft fordern. In letzter Minute kam es aber zu dem Vergleich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort