Im Loveparade-Prozess hat Kläger kaum Aussicht auf Erfolg

Duisburg · Im ersten Zivilverfahren zur Loveparade- Katastrophe macht das Gericht dem klagenden Feuerwehrmann wenig Hoffnung auf die von ihm geforderte Entschädigung. "Bei ihnen geht es um ein typisches Berufsrisiko, aus unserer Sicht", sagte der Richter am Duisburger Landgericht gestern.

Wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung fordert der bei der Katastrophe eingesetzte Feuerwehrmann im ersten Zivilverfahren zu der Tragödie 90 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter.

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