„Ich habe das Schlimmste durchgemacht“

Zürich · Der Vorwurf wog schwer. Und er hätte die Karriere eines der bekanntesten deutschen Blödelbarden endgültig beenden können. Um so größer die Erleichterung nach dem langen Prozesstag.

Für Karl Dall war es sicher einer der schwersten Tage seiner 73 Lebensjahre - aber auch ein Tag großer Erleichterung. Mit finsterer Miene und gedämpfter Stimme hat er gestern Morgen im Saal 31 des Bezirksgerichts von Zürich-Limmat seine Aussage gemacht. "Nichts von wahr", sagt der norddeutsche Entertainer mehrfach, als er im Prozess mit dem Vorwurf konfrontiert wird, er habe die 30 Jahre jüngere freischaffende Journalistin S. aus Solothurn mit Gewalt zum Sex gezwungen. Nach mehr als elf zermürbenden Verhandlungsstunden das erlösende Wort des Richters Roger Weber: Freispruch. Für die Anschuldigungen gegen Dall seien keineswegs genügend Beweise vorgelegt worden.

Fast schon flehentlich hatte sich der sonst für gewagte Sprüche und Herrenwitze bekannte Comedy-Star mit einem persönlichen Schlussplädoyer an das Gericht gewandt: "Seit gut einem Jahr mache ich das Schlimmste durch, was jemandem und seiner Familie passieren kann. Ich hoffe jetzt auf ein gerechtes Urteil." Zwei Jahre auf Bewährung lautete die Forderung der Staatsanwaltschaft. Auf Vergewaltigung stehen in der Schweiz bis zu zehn Jahre Haft.

Wie ein "Idiot" habe er sich in der Nacht zum 6. September 2013 verhalten, hatte Dall der Wochenzeitung "Die Zeit" gesagt. So klingen auch seine Aussagen, wenn es darum geht, warum er Frau S. überhaupt mit in seine Suite genommen hat. Eine Reporterin für die Klatschpresse, die er als zudringlich beschrieb, die ihm E-Mails mit schlüpfrigem Charakter geschrieben hat. Woraufhin er nicht weniger schlüpfrig antwortete. Es sei dumm gewesen, sagt er. Aber er habe nicht gewusst, dass die Frau als Stalkerin verschrien gewesen sei. Und dass die Frau eine heimliche Tonaufnahme machen könnte, auf der Dall sie eine "Granate im Bett" nennt, erklärt er so: "Sie wollte das hören, ich habe es nur gesagt, damit sie endlich die Kurve kratzt." Oft steht Aussage gegen Aussage. Die Frau schildert, der Abend des 5. September habe an der Bar des Hotels Renaissance Tower in Zürich "angenehm" begonnen. Man habe geplaudert, auch über Intimes. Dall habe eine Flasche Rotwein leergemacht. Später habe er im Casino viel Geld verloren und sie "angefleht", ihn in dieser Nacht nicht allein zu lassen. Sie bricht in Tränen aus, als sie Einzelheiten eines Vergewaltigungsaktes schildert. Dall sei ihr vorgekommen "wie ein Tier, wie eine Bestie".

Der Richter kann nicht verhindern, dass Frau S. und Dall bloßgestellt werden durch ihre eigenen Aussagen. So bleibt die Prostata-Operation nicht ausgespart, der sich der Komiker vor einiger Zeit unterziehen musste. Ob er sich nicht geschmeichelt gefühlt habe, will der Richter an einer Stelle von dem Weißhaarigen wissen. Immerhin, eine Frau die 30 Jahre jünger sei und ihm nach seiner Aussage "eindeutige Avancen" gemacht habe. Nein, sagt Dall. Er habe sie als zudringlich empfunden.

Dann kommt die Wende des Verfahrens. Der Richter bringt ein Gutachten zur Sprache, wonach die Frau eine "obsessive Zwangsstörung sowie eine erotomane Wahnsymptomatik" habe. Wiederholt habe sie Prominente als Stalkerin verfolgt. Zwei Mal wurde sie deswegen schuldig gesprochen. Ihr bekanntestes Opfer: Udo Jürgens . Der hat zu Protokoll gegeben: S. habe ihn mit Telefon-Terror verfolgt. "Ich habe viele verrückte Fans, aber das war die Hölle auf Erden."

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