"Ich bin entsetzt über meine Taten"

Stade. Der als "Maskenmann" bekannt gewordene Martin N. hat gestern vor dem Landgericht Stade drei Morde an Kindern und mehrere Missbrauchsfälle gestanden. "Ich bin entsetzt über meine Taten und empfinde tiefe Scham und Reue", hieß es in einer von seinen Verteidigern verlesenen Erklärung. Danach hatte er 1992 den 13-jährigen Stefan, 1995 den achtjährigen Dennis R

 Martin N. hat den Mord an drei Kindern gestanden. Foto: dpa

Martin N. hat den Mord an drei Kindern gestanden. Foto: dpa

Stade. Der als "Maskenmann" bekannt gewordene Martin N. hat gestern vor dem Landgericht Stade drei Morde an Kindern und mehrere Missbrauchsfälle gestanden. "Ich bin entsetzt über meine Taten und empfinde tiefe Scham und Reue", hieß es in einer von seinen Verteidigern verlesenen Erklärung. Danach hatte er 1992 den 13-jährigen Stefan, 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neunjährigen Dennis K. umgebracht - aus Angst, entdeckt zu werden, wie er sagt. Die Polizei hatte den Serientäter im April in Hamburg geschnappt. Danach hatte er bereits ein Geständnis abgelegt. Den 13-Jährigen entführte er der Anklageschrift zufolge nachts aus einem Internat im niedersächsischen Scheeßel, missbrauchte ihn im Auto und tötete ihn dann. Dennis R. holte er drei Jahre später aus einem Zeltlager bei Schleswig, verbrachte mit ihm einige Tage in einem Ferienhaus in Dänemark und erwürgte ihn. Dennis K. tötete er 2001 in einem Schullandheim bei Bremerhaven, als dieser sich gegen den mit einer schwarzen Maske getarnten Mann wehrte."Es gibt für mein Handeln keine Entschuldigung", ließ Martin N. seine Verteidiger erklären. Für die Mutter von Dennis K. kam die schreckliche Zeit, als sie im September 2001 zwei Wochen lang um ihren Sohn bangte, wieder hoch. "Ich war im Schockzustand", berichtete sie als Zeugin. Das Geständnis wird den Prozess nach Ansicht der Staatsanwaltschaft beschleunigen. Dadurch könnte einigen Opfern und Zeugen die Aussage erspart bleiben, sagte der Sprecher der Anklagebehörde. Die Behörde prüft, ob sie einen weiteren Missbrauchsfall aus den Jahren 2002 bis 2004 nachträglich zur Abklage bringt oder das Opfer als Zeugen lädt. Der junge Mann hatte sich erst nach Erhebung der Anklage gemeldet. Das könnte bei der Frage einer Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen. Denn dieser Fall könnte ein Beleg sein, dass Martin N. weiter gefährlich ist. dpa

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