Urteil gegen afghanischen Flüchtling Hussein K. als Mörder verurteilt

Freiburg · Im Fall des jungen Afghanen, der in Freiburg eine Studentin tötete, lassen die Richter keinen Zweifel: Nicht die Flüchtlingspolitik saß auf der Anklagebank, sondern ein Mensch.

An den Anblick von Hussein K. hatten sich alle gewöhnt. Der schlurfende Gang beim Weg in den Verhandlungssaal des Freiburger Landgerichts. Die klirrenden Fesseln an Händen und Füßen, die ihm an den 25 Prozesstagen nicht abgenommen wurden. Die ausdruckslose Blässe seines Gesichtes und den zwischen den hängenden Schultern tief auf die Brust gesenkten Kopf. Und doch blieb der Mann bis zum Schluss ein Unbekannter, von seinem Innenleben drang nichts nach außen, und von außen, so schien es, nichts zu ihm nach innen. „Letztlich sind Sie uns ein Rätsel geblieben“, sagt die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am gestrigen Donnerstag nach der Urteilsverkündung dem Flüchtling, der die junge Studentin Maria L. im Oktober 2016 in Freiburg vergewaltigte und zum Sterben in einen Fluss legte, wo sie ertrank.

Lebenslang lautet der Spruch der Kammer, die auch die besondere Schwere der Schuld feststellt und sich die Sicherungsverwahrung vorbehält. Die Tat zeichnet die Richterin nochmals nach in vielen schwer erträglichen Details: Die Bisse in Marias Wange, Brust und Unterleib. Das kraftvolle, entschlossene Würgen mit Schal und Hand, die mehrfache Vergewaltigung der bewusstlosen Frau, die deutlich sichtbar noch atmete, deren Verletzungen nicht tödlich waren. Maria hätte wohl überlebt, wenn K. sie nicht zum Ertrinken durch ein Dornengebüsch ins Wasser geschleift hätte.

Akribisch und unbeirrt geht die Richterin auch kurz auf das enorme Interesse der Öffentlichkeit ein, auf die scheinbare politische Dimension und die Diskussionen, die der Fall auslöste. Wie zur absichtlichen Untermalung ist durch die Fenster des bis zum letzten Platz besetzten Saales ein knappes Dutzend skandierender Rechtspopulisten zu hören. Sie stehen auf der Straße vor dem Gericht und prangern den Fall Hussein K. als Symbol für verfehlte Flüchtlingspolitik an. Wie zur absichtlichen Versachlichung betont Schenk: „Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen“, sagt Schenk: „Von Ihnen, Herr K.“

Das Alter des Angeklagten, es war während des mehr als sechs Monate dauernden Prozesses ein Dauerthema und fachte die Empörungsdebatten immer wieder aufs Neue an. Als angeblich minderjähriger Flüchtling ohne Papiere eingereist, genoss K. die Vorteile der Betreuung von unter-18-jährigen Flüchtlingen, lebte in einer Pflegefamilie mit Taschengeld und großen Freiheiten.

Doch der Mord an der 19 Jahre alten Studentin in Freiburg „hätte auch durch kein Gesetz, keine bessere Ausstattung der Polizei, keine andere Betreuung verhindert werden können“, so das Gericht. Denn der Mord an Maria sei begründet im Charakter des Angeklagten und seiner Unfähigkeit, sich in das Leid eines anderen, insbesondere Frauen, hineinzuversetzen. Er habe die Tat geplant – und nicht, wie von ihm behauptet, betrunken im Affekt begangen. „Sie haben keineswegs bekifft und besoffen in den Tag hineingelebt“, sagt die Vorsitzende Richterin Schenk. „Drogen, Herr K., sind nicht Ihr Problem. Es ist Ihr fehlendes Mitgefühl, Ihre starke Ichbezogenheit, die wenig Hoffnung für Therapie geben – auch nach einem langen Strafvollzug.“

Am vorläufigen Ende eines aufreibenden Mordprozesses mit vielen Lügen in spärlichen Aussagen des Angeklagten, der bereits Revision ankündigen ließ, steht ein Urteil, das an Klarheit wenig zu wünschen übrig lässt. Die Kammer habe damit sichergestellt, dass Hussein K. nicht auf freien Fuß kommt, so lange er gefährlich ist, sagt Oberstaatsanwalt Eckart Berger.

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