Gericht bestreitet Eigentumsanspruch Dämpfer im Streit um Rheinfels für Hohenzollern-Chef

Koblenz · Im Streit um die Burg Rheinfels bei St. Goar muss der Chef des Hauses Hohenzollern einen Dämpfer hinnehmen: Das Landgericht Koblenz bezweifelt seinen Eigentumsanspruch.

 Georg Friedrich Prinz von Preußen bekommt Burg Reinfels wohl nicht zurück.   Foto: Ralf Hirschberger/dpa

Georg Friedrich Prinz von Preußen bekommt Burg Reinfels wohl nicht zurück. Foto: Ralf Hirschberger/dpa

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Georg Friedrich Prinz von Preußen hat das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels gehörte seit dem 19. Jahrhundert den Hohenzollern. 1924 wurde St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, sie nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre mit Verlängerungsoption. Für den Prinz kommt dies einem Verkauf gleich.

Richter Christian Stumm betonte, nach dem Untergang des Kaiserreichs sei das „gebundene Staatsvermögen“ des preußischen Königs an die Krongutsverwaltung gegangen. Damit hätte die Burg nicht an die Hohenzollern, sondern allenfalls an den preußischen Staat fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz. Das Urteil soll am 25. Juni fallen.

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