Höchststrafe für Teenager-Morde

Göttingen. Der Angeklagte im Prozess um den grausamen Tod zweier Teenager ist vom Landgericht Göttingen wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter gestern die Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung an. Der 26 Jahre alte Jan O

 Jan O. mit seinem Anwalt im Gerichtssaal. Foto: dpa

Jan O. mit seinem Anwalt im Gerichtssaal. Foto: dpa

Göttingen. Der Angeklagte im Prozess um den grausamen Tod zweier Teenager ist vom Landgericht Göttingen wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter gestern die Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung an. Der 26 Jahre alte Jan O. hatte gestanden, im November 2010 in Bodenfelde an der Oberweser die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias umgebracht zu haben. In seinem Geständnis hatte er auch geschildert, kannibalistische und vampiristische Handlungen an den lebenden und toten Opfern vorgenommen zu haben.In seinem Schuldspruch ging das Schwurgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen verminderter Schuldfähigkeit verlangt hatte. Der Angeklagte habe zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, zur Verdeckung von vorangegangenen Straftaten heimtückisch gemordet, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther in der Urteilsbegründung. Er sprach von "einer unvorstellbaren Dimension des Unrechts".

Die im Gerichtssaal anwesende Mutter der ermordeten Nina nahm das Urteil ruhig und sichtlich zufrieden zur Kenntnis. Die Angehörigen der Opfer hatten zum Abschluss der Hauptverhandlung gehofft, dass der Angeklagte nie wieder in die Freiheit entlassen werde.

 Jan O. mit seinem Anwalt im Gerichtssaal. Foto: dpa

Jan O. mit seinem Anwalt im Gerichtssaal. Foto: dpa

Der drogen- und alkoholabhängige Mann hatte am 15. November vergangenen Jahres zunächst Nina und fünf Tage später Tobias getötet. Ursprünglich hatte er die Opfer vergewaltigen wollen, dann aber an ihnen kannibalistische, vampiristische und später nekrophile Handlungen vorgenommen. Bei der Ermordung von Nina sei der psychisch schwer gestörte Angeklagte tatsächlich vermindert schuldfähig gewesen, sagte Richter Günther. Deswegen erhalte er für diesen Mord "nur" 13 Jahre und zehn Monate Haft. Beim Verbrechen an Tobias sei er dagegen voll schuldfähig gewesen. Als er erkannt habe, dass Tobias - anders als er zunächst dachte - ein Junge ist, habe er "bilanzierend" den Schluss gezogen, er könne das Kind nicht laufen lassen. Dafür erhalte er lebenslange Haft.

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