Peter Madsen Höchststrafe für Mord im U-Boot

Kopenhagen · Früher galt Peter Madsen in Dänemark als verrücktes Genie. Jetzt sieht ihn ein Gericht als perversen Lustmörder ohne jedes Mitgefühl. 

 Beamte der Spurensicherung untersuchen das U-Boot „Nautilus“ des Ingenieurs Peter Madsen in einem Industriegebiet. In dem Boot fuhr er mit der Journalistin Kim Wall hinaus. Wenig später war sie tot.

Beamte der Spurensicherung untersuchen das U-Boot „Nautilus“ des Ingenieurs Peter Madsen in einem Industriegebiet. In dem Boot fuhr er mit der Journalistin Kim Wall hinaus. Wenig später war sie tot.

Foto: dpa/Jacob Ehrbahn

Keiner der Richter nimmt Peter Madsen die Geschichte vom tragischen Unfalltod einer Reporterin in seinem U-Boot ab. Während sie seine Verteidigung in der Luft zerreißen, sitzt der Erfinder völlig emotionslos da. Minutenlang zuckt kein Muskel. Das passt zu dem Menschen, den Psychologen als emotional schwer gestört, als frei von Werten beschreiben. „Unglaubwürdig“, sagt Richterin Anette Burkø. Das ist das entscheidende Wort. Das Gericht hält ihn für den kaltblütigen Mörder von Kim Wall, für einen Sexualverbrecher. Madsen bekommt die Höchststrafe: Er muss lebenslang ins Gefängnis.

„Hier ist die Rede von einem zynischen und geplanten sexuellen Übergriff und Mord von besonders brutalem Charakter an einer zufälligen Frau“, sagt die Richterin. Lange vor der Nacht vom 10. auf den 11. August 2017 habe der 47-Jährige sein Verbrechen geplant. Mehrere Frauen fragte er, ob sie mit ihm auf Tour kommen wollten. Alle lehnten ab – die 30-jährige Wall nicht. Ein zufälliges Opfer, „zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagt Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen.

Die 30-Jährige ist investigative Journalistin, hat bereits aus Uganda und Sri Lanka berichtet, schrieb für den „Guardian“, die „New York Times“ und das renommierte „Time“-Magazin. „Sie fand Geschichten, wo immer sie hinreiste“, erzählt ihre Mutter. „Kim hatte eine einzigartige Fähigkeit, den Menschen zu sehen.“ Der Mensch in ihrer nächsten Story sollte Mad­sen sein. Vor der Tauchfahrt habe sie zwar etwas Angst gehabt, erzählte ihr Freund dänischen Medien. Doch eher wegen des beklemmenden Gefühls unter Wasser als wegen Madsen.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er die junge Frau im U-Boot fesselte, auf Brüste, Bauch und Geschlechtsteile einstach und sie dann tötete. Ob er sie tatsächlich enthauptete, können Mediziner nicht mehr feststellen. Die Leiche fand man in Einzelteilen Tage und Wochen später im Meer, erst Torso und Kopf, dann Beine und Arme.Madsens eigene Erklärung, Wall sei bei einem tragischen Unfall an Abgasen erstickt, passe in vielen Punkten nicht zusammen, findet das Gericht. Genau wie seine Behauptung, dass Wall bereits tot war, als er auf sie einstach.

Die Details, die zu Tage kamen, sind so entsetzlich und grausam, dass die Richter irgendwann baten, nur noch das Notwendigste sehen zu müssen. Madsen war fasziniert vom Tod – in seiner brutalsten Weise. Er schaute Videos, auf denen Menschen hingerichtet und enthauptet werden – echte Filme, keine Fiktion. Die Bilder sahen im Prozess nur Richter, Verteidigung und Anklage. Die Geräusche der sterbenden Menschen jedoch hörten alle.

Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen ist überzeugt, dass diese Videos Madsen sexuell erregten – und dass er sie deshalb im U-Boot nachstellte. Madsen selbst beteuert, die Filme hätten für ihn keinen sexuellen Wert. Es gehe ihm lediglich darum, emotional berührt zu werden. Doch das glaubt ihm die Staatsanwaltschaft nicht.

Weil sie Sperma in der Unterhose fand, die Madsen in der Mordnacht trug. Weil Zeugen aussagten, der Erfinder habe davon geträumt, in der „Nautilus“ Snuff-Pornos zu drehen, Morde vor laufender Kamera. Bei der letzten Fahrt hatte Madsen eine Kamera an Bord, die Speicherkarte ist verschwunden.

All das seien jedoch keine Beweise, nur „Annahmen und schwache Indizien“, hatte Verteidigerin Betina Hald Engmark argumentiert. Sie warnte das Gericht, sich nicht auf ein Bauchgefühl zu verlassen. Nach dem Urteilsspruch ist schnell klar: Das wird die Verteidigung nicht akzeptieren, sie wird in Berufung gehen.

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