Heute Urteil in mysteriösem Mord an Landwirt
Landshut. Im Wiederaufnahmeverfahren wegen der Tötung eines Landwirts aus Neuburg an der Donau im Jahr 2001 hat der Staatsanwalt Haftstrafen von jeweils sieben Jahren und sechs Monaten für die Ehefrau des vermeintlichen Opfers und den Freund einer Tochter der Familie gefordert. Sie hätten sich des gemeinschaftlichen Totschlags schuldig gemacht
Landshut. Im Wiederaufnahmeverfahren wegen der Tötung eines Landwirts aus Neuburg an der Donau im Jahr 2001 hat der Staatsanwalt Haftstrafen von jeweils sieben Jahren und sechs Monaten für die Ehefrau des vermeintlichen Opfers und den Freund einer Tochter der Familie gefordert. Sie hätten sich des gemeinschaftlichen Totschlags schuldig gemacht.Die Angeklagten waren in einem ersten Prozess im Jahr 2005 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Im ersten Verfahren war das Landgericht Ingolstadt aufgrund von Aussagen der Angeklagten zu dem Schluss gekommen, dass die Angehörigen dem Landwirt den Schädel eingeschlagen, die Leiche zerstückelt und Teile davon den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen hatten.
Im Frühjahr 2009 erfuhr der Fall dann aber eine spektakuläre Wendung, als in der Donau die Leiche des vermeintlichen Mordopfers gefunden wurde. ddp