Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz
Karlsruhe. Ein Fahrlehrer darf beim Autofahren nicht mit dem Handy telefonieren - auch wenn er nur Beifahrer ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Fahrlehrers gegen eine 40-Euro-Buße des Amtsgerichts Hof abgewiesen
Karlsruhe. Ein Fahrlehrer darf beim Autofahren nicht mit dem Handy telefonieren - auch wenn er nur Beifahrer ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Fahrlehrers gegen eine 40-Euro-Buße des Amtsgerichts Hof abgewiesen. Der Mann hatte während einer Fahrstunde telefoniert und war erwischt worden. Dass eine Fahrschülerin und nicht er selbst den Wagen lenkte, macht aus Sicht des Gerichts keinen Unterschied: Weil der Fahrlehrer auch auf dem Beifahrersitz der verantwortliche Führer des Autos ist. dpa