Haftstrafe für Missbrauch der Töchter

Itzehoe. Drei seiner sieben Töchter hat ein 48-Jähriger in einem Dorf in Dithmarschen (Schleswig-Holstein) jahrelang missbraucht. Dafür hat das Landgericht Itzehoe den zehnfachen Familienvater gestern zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Sein mitangeklagter 18 Jahre alter Sohn erhielt eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung

Itzehoe. Drei seiner sieben Töchter hat ein 48-Jähriger in einem Dorf in Dithmarschen (Schleswig-Holstein) jahrelang missbraucht. Dafür hat das Landgericht Itzehoe den zehnfachen Familienvater gestern zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Sein mitangeklagter 18 Jahre alter Sohn erhielt eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich beide viele Male an den Mädchen vergangen, die heute 17, 13 und 8 Jahre alt sind. Auch der 16-jährige Sohn des Mannes stand gestern wegen Missbrauchs vor Gericht - unter Ausschluss der Öffentlichkeit.Im Verfahren gegen den Vater wertete der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing es als strafverschärfend, dass dessen Verhalten der Nährboden für die Taten der Söhne gewesen sei. Staatsanwältin Stephanie Poensgen hatte für den 48-Jährigen neuneinhalb Jahre Haft verlangt, das Strafmaß für den 18-Jährigen entsprach ihrer Forderung. Beide hatten die Vorwürfe zunächst bestritten, doch später widerriefen sie ihre Unschuldsbeteuerungen. Der Sohn legte ein umfassendes Geständnis ab, doch der Vater gab nur einen Teil der Vorwürfe zu: Er habe sich nur an einer seiner Töchter vergriffen, als diese bereits älter als 14 Jahre gewesen sei. Beide entschuldigten sich am Ende des Prozesses bei ihren Opfern. Der Verteidiger des Vaters überlegt, ob er in Revision geht. Der Anwalt des 18-Jährigen akzeptierte den Urteilsspruch.

Nach Überzeugung der Prozessbeteiligten kam in dem Verfahren nur "die Spitze des Eisbergs" zur Sprache. Die Verbrechen sollen begonnen haben, als die Mutter schwer erkrankte. Der Vater habe sich dann seit 2005 bei seinen Töchtern seine sexuelle Befriedigung geholt. Weil der Vater es ihnen vormachte, hätten die Söhne geglaubt, dass das erlaubt sei. Weitere Familienmitglieder wollen den Missbrauch nicht bemerkt haben, die Mutter sprach zu Zeugen von "Mädchenstreichen" und "Doktorspielen". Richter Hülsing sagte bei der Urteilsverkündung gegen den Vater: "Auch die Mutter kann nach unserem Dafürhalten nicht von einer gewissen Schuld freigesprochen werden." dpa

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