Haft für Internet-Chatter wegen Kindesmissbrauchs
Heidelberg. Das Landgericht Heidelberg hat einen Internet-Chatter wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte gestanden, Ende März über ein Chat-Portal Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen zu haben. Im Internet gab sich der 42-Jährige als 21 Jahre alter Student aus. Im Verlauf weiterer Kontakte schickte ihm das Mädchen Nacktfotos
Heidelberg. Das Landgericht Heidelberg hat einen Internet-Chatter wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte gestanden, Ende März über ein Chat-Portal Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen zu haben. Im Internet gab sich der 42-Jährige als 21 Jahre alter Student aus. Im Verlauf weiterer Kontakte schickte ihm das Mädchen Nacktfotos. Schließlich kam es zu einem Treffen, bei dem sich der Angeklagte an dem Kind verging. "Wäre es beim Chatten und beim Telefonsex geblieben, dann wären Sie jetzt frei", sagte die Richterin Daniela Kölsch. Sie blieb mit dem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Der Mann wurde auch zur Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. dpa