Härtere Strafen für Verkäufer von Party-Drogen

Karlsruhe. Die Grenzwerte für den Handel mit der Partydroge "Crystal" werden erheblich verschärft

Karlsruhe. Die Grenzwerte für den Handel mit der Partydroge "Crystal" werden erheblich verschärft. Angesichts der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse über das hohe Suchtpotenzial und die gesundheitlichen Gefahren der Droge hat der Bundesgerichtshof gestern den bisherigen Wert für die so genannte "nicht geringe Menge" auf 6,2 bis 5 Gramm (je nach Konzentration des Rauschgifts) herabgesetzt. Das ist ein Sechstel des bisherigen Werts. Die Droge, die auch als "Ice" oder "Shabu" bekannt ist, ähnele dem aus Kokain hergestellten "Crack". Hintergrund war das Urteil im Prozess um einen 43-jährigen Dealer, der wegen Besitz von 22 Gramm "Crystal" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden war. Das Urteil des Frankfurter Landgerichts wurde aufgehoben und soll nun vor einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden. dpa

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