Häftlinge haben keinen Anspruch auf eine tägliche Dusche

Hamm · Täglich duschen im Knast? Das muss nicht sein - zumindest hat nicht jeder Häftling einen entsprechenden Anspruch. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Damit bestätigten die Richter einen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf.

Ein 57 Jahre alter Sträfling aus einem Gefängnis in Düsseldorf hatte darauf bestanden, sich täglich zu duschen, mindestens aber alle zwei Tage. Das Gefängnis gewährt dies allerdings nur Häftlingen, die Sport machen oder einen schweißtreibenden Job haben. Alle anderen kommen nur zweimal pro Woche in den Genuss. Nach Ansicht der Anstaltsleitung und des Gerichts reicht die Waschmöglichkeit in jeder Zelle für die tägliche Körperhygiene aus.

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