Große Koalition will Gesetz gegen Stalking verschärfen

Berlin · Die große Koalition hat sich nach Informationen der Saarbrücker Zeitung auf weitere Verbesserungen beim Schutz gegen Stalking geeinigt. Demnach soll im bereits vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal klargestellt werden, dass künftig auch Drohungen gegen Angehörige von Opfern erfasst werden. Das sieht ein entsprechender Änderungsantrag der Faktionen von Union und SPD vor.

Darüber hinaus soll eine Art Generalklausel in den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ) eingefügt werden, damit auch derjenige künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden kann, der zum Beispiel unrichtige Todes- oder Heiratsanzeigen aufgibt, Manipulationen in den sozialen Netzwerken vornimmt oder anderen Ekel erregende Sachen wie tote Tiere vor die Tür legt. Im Gesetzentwurf fallen solche Delikte dann unter den Passus "andere vergleichbare Handlungen".

Der Rechtsexperte der SPD , Dirk Wiese, sagte unserer Zeitung: "Damit schließen wir die letzten Lücken im Gesetzentwurf." Der Opferschutz beim Stalking werde noch einmal gestärkt. Das Vorhaben werde voraussichtlich am Donnerstag vom Bundestag beschlossen. Stalking ist seit 2007 strafbar. Experten zufolge werden zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland mindestens einmal im Leben gestalkt.

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