Glamour-Auftritt vor Gericht geplatzt

Hildesheim. Der große Auftritt ist geplatzt: Prinzessin Caroline von Monaco wird morgen nicht in dem Prozess gegen ihren Ehemann Ernst August Prinz von Hannover aussagen. Eine Auslandsreise verhindere das persönliche Erscheinen der 52-Jährigen vor Gericht, ließ der Staatsminister des Fürstentums Monaco mitteilen

Hildesheim. Der große Auftritt ist geplatzt: Prinzessin Caroline von Monaco wird morgen nicht in dem Prozess gegen ihren Ehemann Ernst August Prinz von Hannover aussagen. Eine Auslandsreise verhindere das persönliche Erscheinen der 52-Jährigen vor Gericht, ließ der Staatsminister des Fürstentums Monaco mitteilen. Mit der Absage hat sich die Position des Welfenprinzen, der sich nach einem Übergriff auf einen Hotelier und Discobesitzer im Januar 2000 an einem Traumstrand in Kenia wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Hildesheim verantworten muss, nicht gerade verbessert.

Schließlich ist die Zeugenvernehmung Carolines ein wichtiger Baustein in der Strategie der Verteidigung des Prinzen. "Eine persönliche Aussage vor Gericht hätte einen deutlich höheren Beweiswert als ein schriftliches Protokoll ihrer Vernehmung", sagte Ernst Augusts Verteidiger Hans Wolfgang Euler. Er setze aber nach wie vor darauf, dass Caroline zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht erscheinen werde.

Auch aufgrund der Aussage seiner Ehefrau hatte der 55 Jahre alte Adlige eine Neuauflage seines Prozesses erwirkt. Im ersten Verfahren war Ernst August 2004 zu 445 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hannover hatte damals dem Opfer der Attacke geglaubt. Der Hotelier hatte ausgesagt, dass der Prinz ihn mehrfach mit der Faust geschlagen und dabei einen Gegenstand in der Hand gehabt hatte. Im Wiederaufnahmeverfahren gab die Prinzessin unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Augenzeugin an, dass ihr Mann dem Hotelier lediglich zwei Ohrfeigen verpasst hatte. Dass die monegassische Prinzessin trotz zeitiger Vorladung nun den Gerichtstermin absagte, fördert zwar den Unmut des Vorsitzenden Richters am Landgericht Hildesheim, hat aber keine Konsequenzen für die 52-Jährige. Es gebe keine Handhabe, die Prinzessin zum Erscheinen zu zwingen, sagte Gerichtssprecher Bernd Pingel. "Anders als bei deutschen Zeugen kann gegen ausländische Zeugen kein Ordnungsgeld oder gar eine Ordnungshaft verhängt werden."

Mit dem Auftritt der Prinzessin hätte das ohnehin bereits sehr kostspielige Verfahren einen besonderen Höhepunkt erreicht. Ihr Erscheinen hätte für einen enormen Sicherheitsaufwand gesorgt. Die Kosten belaufen sich inzwischen auf eine hohe sechsstellige Summe, die die Staatskasse vorstrecken muss. "Bei einer Verurteilung müsste der Angeklagte diese Kosten tragen", so Pingel.

Die Summe ist aber nur ein Bruchteil dessen, was der Prinz bereits investiert hat. Jahrelang setzte er viel Geld und Anwälte in Bewegung, um die Wiederaufnahme zu erreichen. Er holte kostspielige Gutachten ein, und mehrfach reisten seine Anwälte nach Kenia, um Tatzeugen zur Aussage zu bewegen.

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