Geschädigte Embryonen vernichtet - Freispruch für Kinderwunscharzt

Berlin. Ein Frauenarzt, der in seiner Praxis Embryonen mit genetischen Auffälligkeiten vernichtet hatte, ist vom Berliner Landgericht freigesprochen worden. Nach Überzeugung der Strafkammer wollte der Arzt den Paaren zu einem gesunden Kind verhelfen

Berlin. Ein Frauenarzt, der in seiner Praxis Embryonen mit genetischen Auffälligkeiten vernichtet hatte, ist vom Berliner Landgericht freigesprochen worden. Nach Überzeugung der Strafkammer wollte der Arzt den Paaren zu einem gesunden Kind verhelfen. Der 46-jährige Mediziner hatte genetische Defekte an Embryonen entdeckt und die befruchteten Eier auf Wunsch von drei Frauen nicht eingepflanzt. Bei allen Paaren bestand ein hohes Risiko für genetische Schäden bei den Kindern. Nach Überzeugung des Richters will der Gesetzgeber mit dem Embryonenschutzgesetz Untersuchungen auf Erbschäden gerade nicht kriminalisieren. Das Gesetz schreibe aber den Schutz des Embryos vor Forschungszwecken fest. dpa

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