Geringe Geldstrafe für nordhessische Schulverweigerer

Kassel. Weil sie ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, müssen zwei Eheleute aus Nordhessen 120 Euro zahlen. Das Kasseler Landgericht verurteilte einen 48-Jährigen und seine fünf Jahre jüngere Frau gestern zu 60 Tagessätzen von einem Euro. Damit blieb das Gericht weit unter einem Urteil vom Juni vergangenen Jahres

Kassel. Weil sie ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, müssen zwei Eheleute aus Nordhessen 120 Euro zahlen. Das Kasseler Landgericht verurteilte einen 48-Jährigen und seine fünf Jahre jüngere Frau gestern zu 60 Tagessätzen von einem Euro. Damit blieb das Gericht weit unter einem Urteil vom Juni vergangenen Jahres. Da war das Paar noch zu drei Monaten Haft verurteilt worden - ohne Bewährung. dpa

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