Gericht: Wurf mit Döner verletzt nicht die Menschenwürde
München. Der Wurf mit einem angebissenen Döner auf einen Menschen stelle keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde dar, befand das Münchner Amtsgericht (Az.: 154 C 26660/07). Der Richter wies die Klage einer Restaurantmitarbeiterin ab, die von einem Gast Schmerzensgeld forderte
München. Der Wurf mit einem angebissenen Döner auf einen Menschen stelle keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde dar, befand das Münchner Amtsgericht (Az.: 154 C 26660/07). Der Richter wies die Klage einer Restaurantmitarbeiterin ab, die von einem Gast Schmerzensgeld forderte. Die beiden waren sich in die Haare geraten, weil dem Mann der Döner nicht schmeckte. dpa