Gericht verurteilt politisch motivierten Schwarzfahrer
Mainz/Wiesbaden. Notorisches Schwarzfahren ist kein angemessenes Mittel, um gegen überhöhte Tarife im öffentlichen Nahverkehr zu protestieren. Das Strafverfahren gegen einen 42-jährigen Mainzer endete mit einer Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu je sieben Euro, wie das Amtsgericht Wiesbaden gestern mitteilte
Mainz/Wiesbaden. Notorisches Schwarzfahren ist kein angemessenes Mittel, um gegen überhöhte Tarife im öffentlichen Nahverkehr zu protestieren. Das Strafverfahren gegen einen 42-jährigen Mainzer endete mit einer Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu je sieben Euro, wie das Amtsgericht Wiesbaden gestern mitteilte. (AZ: 5660 JS 39194/10-81CS)Der Mann war aus Unmut darüber, dass es in Mainz keine erschwingliche Monatskarte für Hartz-IV-Empfänger gebe, seit Jahren grundsätzlich schwarzgefahren. Statt einen Fahrschein zu lösen, trug er lediglich einen selbst angefertigten "Aktionsausweis" und Flugblätter bei sich. Der Hartz-IV-Empfänger kämpft seit Jahren für ein bezahlbares Sozialticket in der Landeshauptstadt. dpa