Gericht verbietet Leichenschau in Paris

Paris. In Frankreich hat ein Gericht eine Leichenschau nach Vorbild der "Körperwelten"-Ausstellung verboten. Die Schau in Paris müsse binnen 24 Stunden geschlossen werden, entschied ein Richter gestern in der französischen Hauptstadt. Der kommerzielle Zweck der Ausstellung sei ein "klarer Angriff" auf die Würde der gezeigten Toten

Paris. In Frankreich hat ein Gericht eine Leichenschau nach Vorbild der "Körperwelten"-Ausstellung verboten. Die Schau in Paris müsse binnen 24 Stunden geschlossen werden, entschied ein Richter gestern in der französischen Hauptstadt. Der kommerzielle Zweck der Ausstellung sei ein "klarer Angriff" auf die Würde der gezeigten Toten. "Der gesetzlich vorgeschriebene Ort für Leichen ist der Friedhof", hieß es in der Entscheidung. Der Privatbesitz von Leichen sei nicht zulässig. Gegen die Schau in Paris hatten zwei Menschenrechtsorganisationen geklagt. Der Veranstalter Encore Events kündigte Berufung gegen den Richterspruch an. Die in Paris gezeigten 17 präparierten Leichen aus China sind nach dem Verfahren des umstrittenen "Körperwelten"-Erfinders Gunther von Hagens präpariert. In der französischen Hauptstadt wird die Schau "Our Body" seit dem 12. Februar gezeigt. Sie sollte dort noch bis zum 23. August zu sehen sein. Zuvor hatte die Ausstellung in Frankreich bereits in Lyon und Marseille Station gemacht. afp

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