„Infektionsfeld“ Gericht verbietet lange Fingernägel im Altenheim

Aachen · Betreuerinnen in Seniorenheimen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge keine langen lackierten Fingernägel haben.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Z1018 Ralf Hirschberger

Mit dieser Entscheidung gab das Arbeitsgericht Aachen gestern dem Träger einer katholischen Einrichtung mit 80 Bewohnern im Kreis Heinsberg recht (AZ: 1 Ca 1909/18). Dieser hatte eine Mitarbeiterin angewiesen, nur mit kurzen und unlackierten Fingernägeln zu arbeiten.

Die Klägerin hatte jedoch nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten wollen, da sie „Teil ihrer Persönlichkeit“ seien. Zudem pflege sie die Senioren gar nicht direkt und teile nur selten Essen aus. Das Gericht teilte dagegen den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten. Das Gericht orientierte sich dabei unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Gesundheit der Senioren ist laut Urteil wichtiger als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin. Lange Fingernägel seien ein „Infektionsfeld“, es könnten Bakterien festsetzen, so die Richter.

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