Verkehr Gericht stoppt erstes Streckenradar

Hannover · Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover gestern entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst.

Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Berufung beim Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen. Das Ministerium erklärte, mit dem im Mai zur Verabschiedung vorgesehenen neuen Polizeigesetz für eineRechtsgrundlage sorgen zu wollen.

(dpa)
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