Arbeitsrecht Polizei darf Bewerber mit Tattoo nicht ablehnen

Münster · Bewerber für die Polizei dürfen einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht im Vorhinein allein wegen einer auffälligen Tätowierung abgelehnt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen habe die Einstellung des Klägers zu Unrecht wegen eines handtellergroßen Löwenkopf-Tattoos auf dem linken Unterarm des Mannes versagt, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster gestern.

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