Arbeitsrecht Polizei darf Bewerber mit Tattoo nicht ablehnen
Münster · Bewerber für die Polizei dürfen einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht im Vorhinein allein wegen einer auffälligen Tätowierung abgelehnt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen habe die Einstellung des Klägers zu Unrecht wegen eines handtellergroßen Löwenkopf-Tattoos auf dem linken Unterarm des Mannes versagt, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster gestern.
12.09.2018
, 21:57 Uhr