Gericht: Mieter dürfen auf dem Balkon rauchen

Rathenow · Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow am Freitag entschieden.

Es wies die Klage eines Ehepaars aus Premnitz in Brandenburg ab, das sich vom Zigarettenqualm der Mieter unter ihnen belästigt gefühlt hatte. Sie könnten ihren eigenen Balkon kaum noch nutzen, weil der Rauch nach oben ziehe, argumentierten die Kläger. Das Rentner-Paar wollte erreichen, dass die Nachbarn nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Und zwar nicht zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und zwischen 20 und 23 Uhr. Dafür sah Richter Peter Lanowski keine Veranlassung. Er stützte sich bei seinem Urteil auf die Angaben der beklagten Mieter. Danach rauchen sie abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich auf dem Balkon. Dies stelle keine übermäßige Belästigung dar, so der Richter. Die Kläger kündigten Berufung an.

Der brandenburgische Fall erregte besonderes Interesse nach einem Raucher-Urteil aus Nordrhein-Westfalen. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die fristlose Kündigung eines 75-Jährigen wegen Zigarettenrauchs bestätigt. Der Mann will das Urteil nicht akzeptieren.

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