Gericht lehnt höheren Cannabis-Grenzwert für Führerschein-Entzug ab

Gelsenkirchen · Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klagen von fünf Drogenkonsumenten zurückgewiesen, die wegen zu viel Cannabis-Wirkstoff im Blut ihre Führerscheine verloren hatten. Die Männer hatten gehofft, dass das Gericht einen neuen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) anerkennt, der drei Mal so hoch liegt wie bisher.

Bei den Männern war der zulässige Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum überschritten worden. Eine Expertenkommission hatte aber im September 2015 als neuen Grenzwert drei Nanogramm empfohlen. Die Männer hatten daraufhin geklagt.

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