Gericht: Kündigung wegen Mitnahme eines Kinderbetts unwirksam

Mannheim. Die Kündigung eines Müllmannes wegen der Mitnahme eines Kinderreisebetts aus einem Altpapiercontainer ist unwirksam. Das Mannheimer Landesarbeitsgericht bestätigte gestern damit die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Mannheim. Ein Mitarbeiter hatte im Dezember 2008 beim Leeren eines Altpapiercontainers ein Kinderreisebett gefunden und für seine Kinder mitgenommen

Mannheim. Die Kündigung eines Müllmannes wegen der Mitnahme eines Kinderreisebetts aus einem Altpapiercontainer ist unwirksam. Das Mannheimer Landesarbeitsgericht bestätigte gestern damit die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Mannheim. Ein Mitarbeiter hatte im Dezember 2008 beim Leeren eines Altpapiercontainers ein Kinderreisebett gefunden und für seine Kinder mitgenommen. Dem seit acht Jahren in dem Unternehmen beschäftigten Mann war daraufhin fristlos gekündigt worden. Die Firma hatte ihn bereits zuvor wegen der Mitnahme von Toilettenpapier abgemahnt und erklärt, dass die Mitnahme zu entsorgender Gegenstände grundsätzlich verboten und nur im Falle einer ausdrücklichen Gestattung erlaubt sei. Die Richter befanden nun, dass ein Pflichtverstoß zwar ein "Kündigungsgrund an sich" sei, der Kündigungsschutz aber "im Ergebnis Vorrang" habe. ddp

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