Gerichtsurteil Lebenslange Haft wegen Raubmordes an 58-jähriger Frau

Frankfurt/Main · Wegen Raubmordes an einer 58 Jahre alten Frau aus Hattersheim (Main-Taunus-Kreis) ist ein 46-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht ging in seinem Urteil am Freitag von Mord „aus Habgier und zur Ermöglichung eines Raubes“ aus.

Um seine Schulden im Verwandten- und Freundeskreis zurückzahlen zu können, hatte der Angeklagte sein Opfer im Oktober vergangenen Jahres ausgeraubt und mit 17 Messerstichen getötet. Nach der Tat flüchtete er mit 11 000 Euro. Der Vorsitzende Richter nannte die Bluttat „unfassbar und unerklärlich“.

In dem Verfahren stellte sich heraus, dass der Angeklagte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes in die finanzielle Bredouille geraten war: Innerhalb weniger Monate häuften sich 90 000 Euro Schulden an. Vor allem seine Eltern und die Lebensgefährtin drängten auf Rückzahlung. In einem Zustand der Lethargie habe er noch nicht einmal einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung gestellt. „Stattdessen töteten Sie einen Menschen“, sagte der Richter zum Verurteilten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren von Mord ausgegangen, für den das Gesetz ausschließlich lebenslange Haftstrafe vorsieht. Eine besondere Schwere der Schuld konnten die Richter indes nicht erkennen. Die Schuldschwere, die eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren praktisch ausschließt, müsse nur ganz besonderen Ausnahmefällen vorbehalten sein, hieß es im Urteil. Direkt nach ihrer Verkündung wurde die Entscheidung noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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