Prozess um Hengst Gericht: Gekauftes Pferd ist Gebrauchsgegenstand

Schleswig · Wer ein Pferd auf einer öffentlichen Auktion kauft, kann es später nicht einfach zurückgeben. Denn juristisch gesehen zählt ein Tier nach Ablauf einer bestimmten Frist als gebrauchter Gegenstand, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Eine Klägerin wollte einen Hengst zwei Jahre nach dem Kauf wegen Mängeln zurückzugeben.

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