Gericht entscheidet: "Table-Dancerin" darf nicht Polizistin werden

Stuttgart. Wenn eine Frau als "Table-Dancerin" jobbt und davon Bilder ins Internet stellt, kann sie nicht Polizistin werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte gestern den Eilantrag einer Kellnerin ab, die in diesem Frühjahr eine Polizei-Ausbildung beginnen wollte. Ihr Bewerbungsverfahren war aber vom Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg abgebrochen worden

Stuttgart. Wenn eine Frau als "Table-Dancerin" jobbt und davon Bilder ins Internet stellt, kann sie nicht Polizistin werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte gestern den Eilantrag einer Kellnerin ab, die in diesem Frühjahr eine Polizei-Ausbildung beginnen wollte. Ihr Bewerbungsverfahren war aber vom Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg abgebrochen worden. Den Beschluss kann die Klägerin mit einer Beschwerde anfechten. (Az.: 9 K 384/09) dpa

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