Gericht entscheidet: "Table-Dancerin" darf nicht Polizistin werden
Stuttgart. Wenn eine Frau als "Table-Dancerin" jobbt und davon Bilder ins Internet stellt, kann sie nicht Polizistin werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte gestern den Eilantrag einer Kellnerin ab, die in diesem Frühjahr eine Polizei-Ausbildung beginnen wollte. Ihr Bewerbungsverfahren war aber vom Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg abgebrochen worden
Stuttgart. Wenn eine Frau als "Table-Dancerin" jobbt und davon Bilder ins Internet stellt, kann sie nicht Polizistin werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte gestern den Eilantrag einer Kellnerin ab, die in diesem Frühjahr eine Polizei-Ausbildung beginnen wollte. Ihr Bewerbungsverfahren war aber vom Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg abgebrochen worden. Den Beschluss kann die Klägerin mit einer Beschwerde anfechten. (Az.: 9 K 384/09) dpa