Gericht bestätigt Fahrverbot für Dauer-Telefonierer am Steuer

Hamm · Wer ständig am Steuer telefoniert, kann per Gericht Fahrverbot erteilt bekommen. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) wies die Beschwerde eines Autofahrers (27) gegen ein entsprechendes Urteil zurück.

Nach Angaben des OLG war gegen den Außendienstler aus Hannover wegen Telefonierens beim Autofahren eine Geldbuße von 80 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden. Dabei wurden sieben im Verkehrszentralregister eingetragene Verstöße des Mannes berücksichtigt, davon allein drei innerhalb eines Jahres - wegen Telefonierens beim Fahren. Im Februar 2013 war er in Bad Salzuflen erneut mit dem Telefon am Ohr ertappt worden. Mit der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbuße habe der Vorfall nicht angemessen bestraft werden können, urteilte das Oberlandesgericht.

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