Mann muss nach Unfall 12 000 Euro Tahlen Abgelenkter verliert Versicherungsschutz

Nürnberg · Wer bei 200 Stundenkilometern das Informationssystem des Wagens bedient, der handelt grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschieden und den Autofahrer nach einem Unfall zur anteiligen Zahlung von Reparaturkosten verurteilt.

Der Mann hatte einen Luxuswagen angemietet. Er hatte zwar im Fall eines Schadens eine Haftungsbeschränkung ohne Selbstbeteiligung vereinbart, trotzdem muss der Mann nun fast 12 000 Euro zahlen (Az. 13 U 1296/17).

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