Gemeinnützige Vereine bekommen Millionen aus Soraya-Nachlass

Köln · Das Kölner Landgericht hat drei gemeinnützigen Organisationen aus Frankreich insgesamt rund 4,5 Millionen Euro aus dem Nachlass von Prinzessin Soraya zugesprochen. Das Geld soll zu gleichen Teilen an das französische Rote Kreuz, einen französischen Tierschutzverein sowie eine französische Vereinigung für die Rechte von Menschen mit Behinderung gehen, wie das Gericht gestern mitteilte.

Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht Köln möglich (Az. 2 O 534/13). Soraya war in den 1950er Jahren mit dem Schah von Persien verheiratet, sie starb 2001 in Paris. Testamentarisch hatte sie verfügt, dass nach ihrem Tod ihr französisches bewegliches Vermögen versteigert werden und der Erlös den drei Organisationen zukommen sollte.

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