Gema darf Straßenfeste nach Gesamtfläche vergüten lassen

Karlsruhe. Die Verwertungsgesellschaft Gema darf bei Weihnachtsmärkten und Straßenfesten die Vergütung für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem gestern verkündeten Urteil entschieden. Die Veranstalter von Straßenfesten in Bochum und Münster hatten sich gegen diese Berechnungsmethode gewehrt

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