Gema darf Straßenfeste nach Gesamtfläche vergüten lassen
Karlsruhe. Die Verwertungsgesellschaft Gema darf bei Weihnachtsmärkten und Straßenfesten die Vergütung für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem gestern verkündeten Urteil entschieden. Die Veranstalter von Straßenfesten in Bochum und Münster hatten sich gegen diese Berechnungsmethode gewehrt
Karlsruhe. Die Verwertungsgesellschaft Gema darf bei Weihnachtsmärkten und Straßenfesten die Vergütung für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem gestern verkündeten Urteil entschieden. Die Veranstalter von Straßenfesten in Bochum und Münster hatten sich gegen diese Berechnungsmethode gewehrt. Sie meinten, es dürfe nur die Fläche berücksichtigt werden, die von der Bühne mit Musik beschallt wird und auf der sich auch Besucher aufhalten können. Der BGH billigte jedoch die Berechnung nach der Gesamtfläche. dpa