Geisterfahrer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Limburg · Während seiner Flucht vor der Polizei hat ein 45-Jähriger als Geisterfahrer einen tödlichen Unfall verursacht. Das Landgericht Limburg hat die Tat als Mord gewertet und den damaligen Freigänger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Der Richter übte in seiner Begründung auch Kritik an der Justizvollzugsanstalt in Diez (Rheinland-Pfalz): Dem Häftling hätte kein offener Vollzug gewährt werden dürfen. Vor dem Unfall war der Freigänger mit gestohlenen Nummernschildern an seinem Auto unterwegs, als ihn eine Streife stoppen wollte. Daraufhin wendete der Mann und bog in falscher Richtung auf die Bundesstraße 49 ab. Dort stieß er mit dem Auto einer 21-Jährigen zusammen. Das Argument des Angeklagten, er sei aus großer Angst heraus in den Gegenverkehr geraten, ließ der Richter nicht gelten: "Wer eine solche Flucht unternimmt, zeigt Nervenstärke und keine Panik."

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