Freispruch im Prozess um Leiche im Fußboden eines Lokals

Hamburg · Im Prozess um eine Leiche im Fußboden eines Hamburger Lokals ist der angeklagte Gastwirt überraschend freigesprochen worden. Der getötete 49-Jährige sei ein Schutzgelderpresser gewesen, den der Inhaber des Lokals in einer Notwehrsituation erschossen habe, stellt die Strafkammer gestern in ihrem Urteil fest. Der 52 Jahre alte Angeklagte sei freizusprechen. "Für manchen mag das Urteil vielleicht überraschend oder schwer nachvollziehbar erscheinen", sagte der Vorsitzende Richter, Joachim Bülter. Die Tat sei aber an der Grenze dessen, was als Notwehr gerade noch erlaubt werde, so der Richter.

Über Jahre hinweg soll der getötete 49-Jährige den Gastwirt erpresst haben. Mehrfach gingen Scheiben in dem beliebten Ladenlokal zu Bruch, Gäste wurden belästigt, im Internet tauchten vernichtende Bewertungen auf. Insgesamt soll der Inhaber über 25 000 Euro an den vorbestraften Erpresser bezahlt haben.

Als der Gastwirt sich Ende September 2015 weigerte zu zahlen, kam es laut Gericht zum Streit. In einem Gerangel erschoss er den 49-Jährigen mit dessen eigener, mitgebrachter Pistole. Die Leiche beseitigte er im Fußboden eines Nebenraums seines Lokals. Dort begrub er sie unter einer Schicht Zement und Kalk.

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