Frau darf wohl nicht Sperma ihres toten Mannes nutzen

München · () Eine Frau aus Bayern darf sich voraussichtlich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen. Das Oberlandesgericht München machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein gestern wenig Hoffnung. Die Frau und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen hatten keinen Erfolg gebracht. Auch nach dem Tod des Mannes blieb bei der Witwe der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Sie möchte deshalb mit dem Sperma ihres Mannes, das in einer Klinik am Chiemsee lagert, künstlich befruchtet werden. Die Klinik verweigert die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz - was die Klägerin für verfassungswidrig hält. Das endgültige Urteil soll in einigen Wochen verkündet werden.

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