Fahrt der Bierbikes wird von Gericht gebremst

Münster. Sogenannte "Bierbikes" dürfen künftig nur noch mit einer Sondergenehmigung auf die Straße. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster gestern entschieden. Das Aus droht den Spaß-Rädern, damit nicht. Städte in Nordrhein-Westfalen können die Bikes mit Auflagen zulassen, etwa auf festgelegten Strecken oder zu bestimmten Tageszeiten

 Bierbikes benötigen künftig eine Sondererlaubnis. Foto: Frey/dpa

Bierbikes benötigen künftig eine Sondererlaubnis. Foto: Frey/dpa

 Bierbikes benötigen künftig eine Sondererlaubnis. Foto: Frey/dpa

Bierbikes benötigen künftig eine Sondererlaubnis. Foto: Frey/dpa

Münster. Sogenannte "Bierbikes" dürfen künftig nur noch mit einer Sondergenehmigung auf die Straße. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster gestern entschieden. Das Aus droht den Spaß-Rädern, damit nicht. Städte in Nordrhein-Westfalen können die Bikes mit Auflagen zulassen, etwa auf festgelegten Strecken oder zu bestimmten Tageszeiten. Der Prozess hat bundesweit Pilotcharakter, denn in etlichen Städten sind die pedalbetriebenen Gefährte inzwischen unterwegs. Seit März dieses Jahres rollt auch im Saarland ein Bierbike, das als Fahrrad von Gruppen für Touren durch Saarbrücken gemietet werden kann. dpa/pra

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