Ex-Feuerwehrmann scheitert im ersten Loveparade-Prozess
Duisburg · Einem Feuerwehrmann steht nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg vor mehr als fünf Jahren keine Entschädigung zu. Das Landgericht Duisburg erklärte gestern, es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein.
29.09.2015
, 00:00 Uhr
Bei einer psychischen Erkrankung nach einem Einsatz hafte gegebenenfalls der Dienstherr, nicht der mögliche Verursacher. Bei dem Techno-Festival in Duisburg waren 21 Menschen im Gedränge ums Leben gekommen. Der Fall des Feuerwehrmanns war das erste öffentlich verhandelte zivilrechtliche Verfahren zu dem Unglück.