Urteil aus Luxemburg EuGH: Eierlikör darf keine Milch enthalten

Luxemburg · Eierlikör darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Milch enthalten. Eine Spirituose dürfe nur dann Eierlikör genannt werden, wenn sie ausschließlich die im EU-Gesetz aufgeführtem Bestandteile enthalte, erklärten die Richter.

Eierlikör dürfe – neben Alkohol – nur Eigelb, Eiweiß, Zucker oder Honig sowie Aromastoffe enthalten. Hintergrund war ein Streit um ein deutsches Unternehmen.

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