Erstes Urteil im Brunner-Prozess: 19 Monate Haft

München. In einem ersten Prozess im Zusammenhang mit der tödlichen Prügelattacke auf den Manager Dominik Brunner hat das Münchner Amtsgericht einen 18-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Es sprach Christoph T. unter anderem der gefährlichen Körperverletzung für schuldig, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag

München. In einem ersten Prozess im Zusammenhang mit der tödlichen Prügelattacke auf den Manager Dominik Brunner hat das Münchner Amtsgericht einen 18-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Es sprach Christoph T. unter anderem der gefährlichen Körperverletzung für schuldig, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Er hatte ihren Angaben zufolge gestanden, an einem gewaltsamen Übergriff auf vier Kinder in einer S-Bahn beteiligt gewesen zu sein, der dem tödlichen Angriff auf Brunner vorausgegangen war. Der zur Tatzeit 17-Jährige war aber nicht mehr dabei, als seine beiden Freunde Markus S. und Sebastian L. Brunner später am Bahnhof Solln zu Tode prügelten, weil sich dieser schützend vor die Kinder gestellt hatte. Debatte über JugendgewaltDer Tod Brunners hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Debatte über Jugendgewalt ausgelöst. Der Prozess gegen die damals 17 und 18 Jahre alten mutmaßlichen Mörder soll im Sommer beginnen. Einen Termin dafür gibt es bislang nicht. Mit dem Urteil gegen Christoph T. folgte das Amtsgericht nach Angaben der Sprecherin weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in dem Jugendverfahren eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert hatte. Ob das Urteil gegen den jungen Mann, der vor kurzem eine Alkohol- und Drogentherapie begonnen hat, zur Bewährung ausgesetzt werde, entscheide das Gericht erst nach fünf Monaten. Für die Dauer dieses Zeitraums befinde sich der Verurteilte in der so genannten Vorbewährung. afp

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