Ermittlungen gegen Bademeisterin nach tödlichem Badeunfall in Leer
Aurich. Nach dem tödlichen Badeunfall in einem Hallenbad im ostfriesischen Leer prüft die Staatsanwaltschaft ein mögliches Verschulden der Bademeisterin. Es gelte zu klären, ob diese "durch bessere Beaufsichtigung" den Tod des achtjährigen Mädchens hätte verhindern können, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde gestern in Aurich
Aurich. Nach dem tödlichen Badeunfall in einem Hallenbad im ostfriesischen Leer prüft die Staatsanwaltschaft ein mögliches Verschulden der Bademeisterin. Es gelte zu klären, ob diese "durch bessere Beaufsichtigung" den Tod des achtjährigen Mädchens hätte verhindern können, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde gestern in Aurich. Zwei Geschwister des Mädchens schwebten indes weiter in Lebensgefahr, die Mutter kam wieder zu Bewusstsein. Die 41-jährige Frau, ihre fünf und acht Jahre alten Töchter und ihr siebenjähriger Sohn hatten am Sonntagnachmittag in dem Hallenbad leblos am Boden des Schwimmerbeckens getrieben. Die Mutter könne sich vorerst an nichts erinnern, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sie sei noch nicht vernehmungsfähig, aber inzwischen über den Tod ihrer Tochter informiert. Nach Angaben ihres Mannes, der sie und die Kinder von ihrem Besuch im Hallenbad hatte abholen wollen, konnten die vier nicht schwimmen. Bekannten zufolge seien sie aber häufiger im Schwimmbad gewesen. Zeugen hatten die Leeraner Familie vor dem Unglück im Nichtschwimmerbecken gesehen. Warum sich Mutter und Kinder dann ins Schwimmerbecken begaben, blieb zunächst unklar. Hinweise auf Selbstmordabsichten gebe es nicht, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler wollten allerdings neue Zeugen vernehmen, die demnach eventuell die Umstände des Badeunfalls erhellen könnten. Die Leiche der Achtjährigen wurde gestern obduziert. Erste Ergebnisse deuteten auf einen "typischen Ertrinkungstod" durch Sauerstoffmangel hin. Es sei keine Fremdeinwirkung festgestellt worden. afp